Ausblick auf die Weiterentwicklung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2024)

Für die planerische Praxis sind technische Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) von großer Bedeutung. Da der Radverkehr sich in den letzten 15 Jahren jedoch rasant weiterentwickelt hat, ist die bisher gültige ERA 2010 an vielen Stellen nicht mehr auf der Höhe der Zeit.

Mit großer Spannung wird daher die neue ERA 2024 erwartet, mit der das Regelwerk wieder auf den neuesten Stand gebracht wird. Wir freuen uns auf viele Neuerungen, die Sicherheit, Reisezeiten und Komfort für den Radverkehr verbessern

  • Regelmaße und Einsatzbereiche für Führungsformen werden für drei verschiedene Standards klar definiert, die den drei Netzkategorien entsprechen. Die Abweichung von den dann verbindlichen Regelmaßen auf Mindestmaße wird begründungspflichtig. Zudem bekommen Fahrradstraßen endlich klare Bemaßungsvorgaben.
  • Die vielfach von Radverkehrsinitiativen kritisierten Schutzstreifen sind auch in der neuen ERA, doch der Kritik an ihnen wird begegnet: Das Mindestmaß wird auf 1,5 m angehoben und die Sicherheitstrennstreifen zu Parkstreifen werden Pflicht – sogar bei Mischverkehr. Das schützt vor unachtsam in den Fahrweg Radfahrender hinein geöffneten Autotüren („Dooring“). 
  • Mischverkehr wird innerorts angesichts der erhöhten Mindestmaße von Schutzstreifen häufiger. Soweit straßenverkehrsrechtlich möglich sollen künftig Piktogrammketten die gleichberechtigte Position des Radverkehrs im Mischverkehr verdeutlichen.
  • Auch außerorts gibt es Neuerungen: Fahrradstraßen werden auch als Führungsform außerorts in die Regelwerke aufgenommen und die Hürden für abgetrennte Radwege außerorts werden gesenkt: Verkehrsstärken und Tempo müssen nicht mehr so hoch sein wie bisher und besonders sensible Gruppen (z.B. Schulverkehr) bekommen höhere Bedeutung in der Abwägung. Das bietet Potenzial, den überörtlichen Radverkehr zu stärken! 🤩

Ergänzend dazu erwarten Planende die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und nachfolgend der Straßenverkehrsordnung durch das Bundesministerium für Verkehr und Digitales – damit Planung klimafreundlicher Mobilität nicht nur in den technischen Regelwerken gestärkt, sondern einfacher, schneller und rechtssicher umsetzbar wird.